Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Seit 2015 läuft das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Welche Ziele hat das Programm?
Die Ziele des Programms sind,

  • Demokratie zu fördern,
  • Vielfalt zu gestalten und
  • Extremismus vorzubeugen.

Welche Schwerpunkte hat das Programm?
Das Bundesprogramm legt seinen Schwerpunkt insbesondere auf die Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement. Das heißt, auf einzelne Menschen, Gruppen und Vereine, die sich aktiv für das
Zusammenleben einsetzen. All diese Aktiven sollen sich möglichst miteinander vernetzen.

Welches sind die Grundlagen für das Programm?
Die »Förderrichtlinie Demokratie leben!« PDF und die »Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“« PDF ­­bilden die Grundlage der „Partnerschaften für Demokratie“.

Wer kann sich engagieren?
Alle können sich engagieren, insbesondere junge Menschen. Außerdem Menschen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sind, Menschen, die ihr Wissen weitergeben und mit anderen teilen, Menschen aus der Zivilgesellschaft, Menschen aus Verwaltung und Politik.

Wer wird gefördert?
Es gibt Förderung für Städte und Kreise, für Landesdemokratiezentren oder bundesweite Kompetenzzentren, die sich mit den Themen von „Demokratie leben!“ auseinandersetzen: Demokratie zu fördern, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen.
Kommunen wie Städte und Kreise können als „Partnerschaften für Demokratie“ aktiv werden.
Auf diese Weise können sie jedes Jahr Fördermittel erhalten.

Welche Arten von Förderung gibt es?

  • Der „Aktions- und Initiativfonds“ fördert Einzelprojekte vor Ort, die von Vereinen, Verbänden oder anderen Organisationen auf den Weg gebracht werden. Voraussetzung dafür ist ihre Gemeinnützigkeit.
  • Der „Jugendfonds“ fördert Projekte von jungen Menschen. Er gehört zum „Jugendforum“. Dort treffen sich junge Menschen, die etwas für die Gemeinschaft tun wollen. Die Teilnehmer:innen des Jugendforums entscheiden auch über die Verteilung des Geldes aus dem Jugendfonds.
     
  • Gefördert wird auch Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerk- und Bündnisarbeit und die Weiterbildung von aktiven Menschen vor Ort – also alles, was die „Partnerschaft für Demokratie“ bekannter, stärker und besser macht.
  • Außerdem gibt es Förderung für eine lokale Koordinierungs- und Fachstelle, das ist die Ansprechpartnerin vor Ort, bei der alle Fäden zusammenlaufen. Sie unterstützt und berät bei der Durchführung von Projekten.

Wer ist noch zuständig?
Ein Begleitausschuss trifft in jedem Fördergebiet die wichtigsten Entscheidungen. Der Begleitausschuss ist eine Gruppe von Vertreter:innen aus Organisationen, denen es wichtig ist, dass die Menschen vor Ort gut zusammen leben. Sie kümmern sich um die Umsetzung des Programms „Demokratie leben!“ vor Ort. Sie legen inhaltliche Ziele fest und entscheiden, ob ein Projekt gefördert wird.

Auf Ebene der Kommunalverwaltung (also der Stadt- oder der Kreisverwaltung) ist ein federführendes Amt für die Umsetzung zuständig. Das federführende Amt arbeitet eng mit der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle und dem Bundesministerium zusammen.

Einmal im Jahr findet eine Demokratiekonferenz statt. Hier wird über Inhalte diskutiert. Aktive aus dem gleichen Fördergebiet haben die Gelegenheit, sich kennenzulernen und  miteinander zu vernetzen.

Weitere Akteur:innen im Bundesprogramm:
Über „Demokratie leben!“ können auch Modellprojekte einzelner Organisationen gefördert werden. Der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg erhält von 2020 bis 2024 eine solche Förderung für sein Projekt „Aktivieren. Engagieren. Mitbestimmen - Fit für Beteiligung“ in der Stadt Geesthacht Link und im Amt Berkenthin Link.

Das Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein Link fördert die überregionale Vernetzung der Aktiven und macht Angebote zur Unterstützung.

Weitere Informationen stehen auf der Webseite des Bundesprogramms.Link